Die Notbetreuung endet am 12.6.2020!

Eltern, die in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, können ihr Kind für die Notbetreuung anmelden. Auch alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder die sich aufgrund einer Schul – oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben  Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder in der Coronaverordnung.

Wenn Sie einen Platz benötigen, geben Sie bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers und Ihren Antrag immer bis 12.00 Uhr am Vortag in den Briefkasten der Schule oder melden Sie sich bis 12.00 Uhr des Vortages telefonisch! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Kindern aufnehmen können, da wir aufgrund von Risikogruppen mit deutlich reduziertem Personal arbeiten. Auch das Raumangebot ist aufgrund der Coronaverordnung stark eingeschränkt. Ein Mittagessen können wir in der Notbetreuung grundsätzlich nicht anbieten.

Hier können Sie das Formular für die Anmeldung zur Notbetreuung herunterladen.

An den Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet keine Notbetreuung statt!

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